Mit unserem ersten Infobrief in 2025 möchten wir allen, die wir bisher noch nicht erreicht haben, ein frohes neues Jahr wünschen. Wir wünschen Ihnen, Ihrer Familie, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das neue Jahr alles erdenklich Gute und danken herzlich für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Titelthema: Neuerungen 2025
Im Jahr 2025 erwarten uns neue Optionen bei der Wahl des Nachnamens, finanzielle Erleichterungen, aber leider auch einige Preiserhöhungen. Wir setzen unsere Tradition zum Jahreswechsel fort und präsentieren Ihnen bedeutende Neuerungen, die in diesem Jahr auf Sie zukommen werden.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise Behörden, sind bereits verpflichtet, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Diese Regelung wird nun auf private Unternehmen ausgeweitet: Barrierefreiheit. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Dies bedeutet, dass nicht nur die eigenen Websites, sondern auch alle anderen Webseiten, Online-Shops und Produkte neuen Anforderungen gerecht werden müssen. Wir werden im Februar alle Informationen hierzu als Titelthema behandeln.
E-Rechnung im Geschäftsverkehr
Ab 2025 wird die Rechnungsstellung zwischen Unternehmern zunehmend digitaler gestaltet – es erfolgt ein schrittweiser Umstieg auf die sogenannte E-Rechnung. Diese E-Rechnungen zeichnen sich durch ein strukturiertes Format aus, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht, wie beispielsweise die Formate XRechnung oder ZUGFeRD. Es gibt zwar eine Übergangsphase bis 2027, und für kleinere Unternehmen bis 2028, in der weiterhin Papier- und einfache PDF-Rechnungen zulässig sind. Dennoch müssen bereits ab 2025 alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ein einfaches E-Mail-Postfach wird dafür nicht mehr ausreichen; es ist eine entsprechende Software erforderlich. Mehr zum Thema erfahren Sie hier
Elektronische Patientenakte
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen steht bevor. Viele Verbraucher haben bereits entsprechende Informationen von ihren Krankenkassen erhalten. In der ePA können zukünftig verschiedene Informationen zu Erkrankungen gespeichert werden, wie Arztbriefe, Operationsberichte oder Bildbefunde (z.B. Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen). Auch alle per eRezeptverschriebenen Arzneimittel werden in der Akte aufgeführt. Die ePA wird für alle Versicherten angelegt, sofern sie nicht widersprechen. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA zunächst in den vier Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens verfügbar sein. Diese Pilotphase ist auf vier bis sechs Wochen angelegt. Anschließend, abhängig vom Verlauf der Pilotphase, soll die ePA ab März 2025 deutschlandweit eingeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier
AI-Act
Mit dem „AI-Act“ trat bereits 2024 das erste staatliche Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenzweltweit in Kraft. Die Anwendung erfolgt jedoch schrittweise zwischen 2025 und 2027. Im Februar 2025 werden zunächst bestimmte Arten von KI-Systemen verboten: Dazu gehören alle Systeme, die in der Lage sind, menschliches Verhalten zu manipulieren, wie etwa politische KI-Tools im Wahlkampf oder Kinderspielzeuge mit KI-Stimmenassistenten. Auch Systeme, die Menschen auswerten, kategorisieren oder einordnen, wie Gesichtserkennungsdatenbanken, Emotionserkennungssoftware oder Social-Scoring-Methoden, die in China verwendet werden, fallen unter dieses Verbot. Zudem sind ab Februar 2025 auch Systeme untersagt, die die „Gefährlichkeit“ von Personen bewerten und Risiken für zukünftige Straftaten vorhersagen. Ab August 2025 können Verstöße gegen diese Regelungen mit hohen Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder bis zu 7 % des gesamten Vorjahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Langsamer und teurer: die Briefzustellung
Eine weitere Änderung, die voraussichtlich alle Bürgerinnen und Bürger früher oder später betreffen wird, ist die neue Regelung zur Zustellung von Briefen. Das mittlerweile 25 Jahre alte Postrecht sieht eine Zustellung innerhalb von zwei Tagen vor. Der Bundestag hat nun ein Gesetz zur Modernisierung des Postrechts beschlossen, wonach Briefe künftig innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden müssen. Diese verlängerte Zustellzeit soll sowohl Kosten als auch CO2-Emissionen einsparen.
Zusätzlich wird der Standardbrief ab dem 1. Januar 2025 95 Cent kosten (vorher 85 Cent). Der gleiche Preis gilt jetzt auch für die Postkarte, die zuvor nur 70 Cent kostete. Eine Übersicht über die Preise weiterer Briefprodukte ist auf der Website der Deutschen Post verfügbar. Auch die Kosten für den Versand von Paketen steigen ab diesem Jahr: So wird das Päckchen S beispielsweise von 3,99 Euro auf 4,19 Euro erhöht. Die Produkte Einschreiben eigenhändig, Prio und Nachnahme werden ab diesem Jahr nicht mehr angeboten.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2025 und werden Sie weiter mit Neuigkeiten auf dem Laufenden halten!
Mit Neujahrs Grüßen
Oliver Buda