Zwei Hände sind zu sehen vor einem bunten Hintergrund. Eine Hand hält ein Handy, während die andere Hand das Gerät bedient.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Ein umfassender Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird ein entscheidender Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Gesellschaft gemacht. Das Gesetz, das auf der Grundlage des European Accessibility Act (EAA) entwickelt wurde, zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Doch was genau regelt das BFSG, wen betrifft es, welche Ausnahmen gibt es, und welche Herausforderungen bringt es mit sich? Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick.


Die Ziele des BFSG: Barrierefreiheit als Grundrecht

Das BFSG verfolgt das Ziel, Diskriminierung im digitalen Raum zu verhindern und die Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten genutzt werden können. Dies umfasst unter anderem:

  • Webseiten und Online-Shops: Diese müssen so programmiert sein, dass sie beispielsweise von Screenreadern gelesen werden können.
  • Mobile Apps: Apps müssen barrierefrei gestaltet sein, etwa durch klare Navigation und kontrastreiche Designs.
  • Digitale Dokumente: PDF-Dateien und andere Dokumente müssen so aufbereitet sein, dass sie für alle zugänglich sind.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Kluft zu schließen und sicherzustellen, dass niemand aufgrund von Barrieren ausgeschlossen wird.


Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören:

  • Unternehmen im E-Commerce: Betreiber von Online-Shops müssen sicherstellen, dass ihre Plattformen barrierefrei sind. Dies betrifft sowohl die technische Umsetzung als auch die Benutzerfreundlichkeit.
  • Hersteller und Importeure: Produkte, die in Deutschland verkauft werden, müssen den Anforderungen des BFSG entsprechen.
  • Dienstleister: Anbieter von digitalen Dienstleistungen wie Banken, Versicherungen oder Streaming-Plattformen sind ebenfalls verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

Besonders im Fokus stehen Unternehmen, die im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) tätig sind, da das Gesetz darauf abzielt, Verbraucherrechte zu stärken.


Ausnahmen von der Regelung

Wie bei vielen gesetzlichen Regelungen gibt es auch beim BFSG Ausnahmen, die bestimmte Unternehmen oder Dienstleistungen von den Anforderungen befreien. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass die Umsetzung des Gesetzes verhältnismäßig bleibt und keine unverhältnismäßige Belastung für bestimmte Akteure darstellt. Zu den wichtigsten Ausnahmen gehören:

  • Kleine Unternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass kleine Betriebe nicht übermäßig belastet werden.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit für ein Unternehmen eine unverhältnismäßige finanzielle oder organisatorische Belastung darstellt, kann es von den Anforderungen befreit werden. In solchen Fällen muss jedoch nachgewiesen werden, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  • Bestimmte Produkte und Dienstleistungen: Einige Produkte oder Dienstleistungen, die technisch nicht barrierefrei gestaltet werden können, sind ebenfalls von den Regelungen ausgenommen. Dies betrifft beispielsweise ältere Technologien, die nicht ohne Weiteres angepasst werden können.

Diese Ausnahmen sind jedoch nicht als Freibrief zu verstehen. Unternehmen, die von den Anforderungen befreit sind, müssen dennoch sicherstellen, dass sie so weit wie möglich barrierefreie Alternativen anbieten.


Die rechtlichen Anforderungen: Was müssen Unternehmen beachten?

Das BFSG legt klare Anforderungen fest, die Unternehmen erfüllen müssen. Dazu gehören:

  • Technische Standards: Webseiten und Apps müssen den internationalen Richtlinien für Barrierefreiheit entsprechen, wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
  • Benutzerfreundlichkeit: Die Navigation muss intuitiv sein, und Inhalte müssen leicht verständlich präsentiert werden.
  • Prüfverfahren: Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Dies kann durch Zertifizierungen oder Tests erfolgen.

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von den zuständigen Behörden überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder, was Unternehmen dazu anspornen sollte, die Vorgaben ernst zu nehmen.


Die Bedeutung des BFSG für die Gesellschaft

Das BFSG ist mehr als nur ein Gesetz – es ist ein Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft. Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein ethisches Anliegen. Sie ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, am digitalen Leben teilzunehmen, sei es beim Online-Shopping, beim Zugang zu Informationen oder bei der Nutzung von Dienstleistungen.

Für Unternehmen bietet das BFSG zudem die Chance, ihre Zielgruppen zu erweitern. Barrierefreie Angebote können von allen Menschen genutzt werden, was die Kundenzufriedenheit erhöht und die Markenwahrnehmung verbessert.


Herausforderungen bei der Umsetzung

Trotz der positiven Ziele des BFSG gibt es auch Herausforderungen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) könnten Schwierigkeiten haben, die Anforderungen umzusetzen. Die Anpassung bestehender Systeme und die Schulung von Mitarbeitern erfordern Zeit und finanzielle Ressourcen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Komplexität der technischen Standards. Unternehmen benötigen oft externe Unterstützung, um die Vorgaben zu erfüllen. Hier könnten staatliche Förderprogramme oder Leitfäden helfen, die Umsetzung zu erleichtern.


Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiveren digitalen Gesellschaft. Es fordert Unternehmen heraus, bietet aber auch Chancen: Die Umsetzung barrierefreier Angebote stärkt nicht nur die Rechte von Menschen mit Behinderungen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Die verbleibende Zeit bis Juni 2025 sollten Unternehmen nutzen, um ihre digitalen Angebote zu überprüfen und anzupassen. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Ausdruck von sozialer Verantwortung und Innovation.


Ihr Partner für digitale Barrierefreiheit: Wir setzen das BFSG für Sie um!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt wichtige Änderungen mit sich, die Unternehmen vor Herausforderungen stellen können. Webseiten, Online-Shops und digitale Dienstleistungen müssen bis Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Doch keine Sorge – wir sind hier, um Sie zu unterstützen!


Warum mit uns zusammenarbeiten?

Wir wissen, dass die Umsetzung der BFSG-Anforderungen komplex sein kann. Von der Anpassung Ihrer Webseite an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bis hin zur Optimierung Ihrer digitalen Inhalte – wir übernehmen das für Sie. Unser Team aus Experten sorgt dafür, dass Ihre Plattform nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern auch für alle Nutzer zugänglich und benutzerfreundlich wird.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Analyse Ihrer Webseite: Wir prüfen Ihre bestehenden digitalen Angebote auf Barrierefreiheit und identifizieren Optimierungspotenziale.
  • Technische Umsetzung: Wir passen Ihre Webseite oder App an die gesetzlichen Anforderungen an – von der Navigation bis zur Lesbarkeit durch Screenreader.
  • Beratung und Schulung: Wir unterstützen Sie mit praxisnahen Lösungen und schulen Ihr Team, um langfristige Barrierefreiheit sicherzustellen.

Handeln Sie jetzt!

Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Juni 2025, um Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, und wir entwickeln gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen.

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