Bild das einen Digitalisierungsprozess von einem Zahnrad zu einem Notebook zeigt

Außer Spesen nichts gewesen

Die Ampel ist gescheitert. Und damit auch viele Träume. Zurück bleiben unerfüllte Wünsche und einige, man könnte fast sagen viele, nicht erfüllte Versprechen. Ein Versprechen war, uns Unternehmern ein kostenloses Programm zur Verfügung zu stellen, mit dem wir die E-Rechnung empfangen und lesen können. Denn auch wenn es ein E-Rechnungsformat gibt, dass Menschen lesen können, so gibt es zwei andere, die wir nicht so ohne weiteres lesen können. Träume sind Schäume und so müssen Sie sich jetzt durch unseren Infobrief lesen, damit Sie wissen was nun zu tun ist.

Titelthema: E-Rechnung

Wir halten Wort und können Ihnen heute, nach unzähligen Tests und gelesenen Artikeln, erklären wie die E-Rechnung funkionieren wird und welche Schritte für den Empfang notwendig sind. Die gute Nachricht vorab: bis Ende 2027 müssen Sie keine E-Rechnung schreiben können. Aber Sie sind verpflichtet diese zu empfangen. Und das ab dem 01.01.2025!

Doch auch hier gibt es gute Nachrichten: es gibt keine vorgeschriebenen Wege wie dieser Empfang zu erfolgen hat und deswegen können Sie, wie bisher, Ihre Rechnung per E-Mail empfangen und diese dann z.B. über DATEV an den Steuerberater übertragen. Anders als bisher benötigt der Versender dafür jedoch nicht mehr Ihre Zustimmung, weshalb Sie gut beraten sind eine Emailadresse für den Empfang von Eingangsrechnungen anzulegen, sofern nicht ohnehin vorhanden. Da wir normalerweise unsere Rechnung vor dem Upload an den Steuerberater prüfen (sollten), benötigen wir ein Programm um diese Rechnungen korrekt zu lesen. Hier hat bei unseren Tests das kostenlose und quelloffene Programm Quba am besten abgeschnitten. Sie erhalten das Programm für Windows, MacOS und Linux unter https://quba-viewer.org

Aber auch DATEV kann, über Unternehmen Online, diese Eingangsrechnungen ggfs. sogar direkt verarbeiten. Sie benötigen lediglich das Zusatztool Belegfreigabe (Kosten: ca. 7,00 € mtl.). So werden alle Rechnungen direkt an DATEV weitergeleitet und Sie prüfen alles ganz bequem unter einer Oberpfläche. Darüberhinaus werden auf diesem Weg alle Vorgaben der GoBD erfüllt. Auf der E-Rechnungsplattform können sogar E-Rechnungen geschrieben werden. Dieser Service kostet ab Januar 2025 dann 5,00 € im Jahr(!). Wir haben uns dort kostenlos registriert und einige Test-E-Rechnung geschrieben. Leider fehlt es hier aktuell noch an einer integrierten Kundendatenbank, sodass wir bei jeder Rechnung sämtliche Empfängerdaten erneut eingeben müssen (Stand: November 2024). Der Eingang von E-Rechnungen war uns bislang noch nicht möglich.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder mit uns den Weg zur E-Rechnung gehen möchten zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmenDie Zeit drängt und das Thema ist zu komplex um dies allgemeingültig in einem Infobrief zu erläutern.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

In unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sind uneingeschränkter Zugang und Chancengleichheit von entscheidender Bedeutung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat das Ziel, bis spätestens 2025 digitale Barrieren abzubauen und damit eine Ära der Gleichberechtigung im Internet einzuleiten. Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Online-Präsenzen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Dieser Schritt ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Ausdruck sozialer Verantwortung und ein Wegbereiter für innovative Lösungen.

Im Januar werden wir auf dieses Thema, und den damit verbundenen Aufgaben für Sie als Unternehmen, weiter eingehen. Aber auch hier drängt die Zeit. Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle gewerblichen Webseiten barrierefrei sein. Die Abmahnanwälte lauern wieder einmal in den Startlöchern.

Wenn Sie zu den ersten gehören wollen, die von unserem Know-How und unserer jahrelanger Erfahrung im Bereich Webauftritt und Webshop profitieren möchten, sollten wir uns schon bald zusammensetzen. Aktuell haben wir noch Kapazitäten frei. Es ist aber auch kein Geheimnis das es Millionen Webseiten allein in Deutschland gibt und beinahe alle in Hinsicht auf das BFSG überarbeitet werden müssen. Sichern Sie sich Ihren Platz für die Umstrukturierung Ihrer Homepage bei uns.

Übrigens

Wir werden in einem ersten Schritt allen gewerblichen Kunden, die bislang eine Papierrechnung erhalten haben, ab Januar 2025 die E-Rechnung senden.

Mit rechnungsfreien Grüßen
Oliver Buda

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