Der Schutz von Daten geht uns alle an, sollte aber nicht den Arbeitsfluss behindern oder gar zum erliegen bringen. Datenschutz ist zudem mehr als das verhindern von unberechtigten Zugriffen auf Daten unserer digitalen Endgeräte. Auch Informationen auf Printmedien (Verträge, Akten, handschriftliche Gesprächsprotokolle) unterliegen der DSGVO und dem BDSG. Wir beraten Sie in allen Fragen zum Thema Datenschutz und unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei auch als externe Datenschutzbeauftragter langfristig zur verfügung.

Da wir als Datenschutzbeauftragte auch im Gesundheitswesen tätig sind, und hier ein besonders umfangreicher Schutz der Daten erforderlich ist, sind unsere Kenntnisse und Erfahrungen entsprechend vielseitig und intensiv. Wir schule Ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte und bereiten Ihren zukünftigen internen Datenschutzbeauftragten auf die bevorstehenden Aufgaben vor. Darüberhinaus stehen wir auch danach weiter als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung.

Interner Datenschutzbeauftragter vs. externer Datenschutzbeauftragter
Ein interner Datenschutzbeauftragter kommt meist aus den eigenen Reihen, kennt also alle Abläufe im Unternehmen und weiß wo oder bei wem er ggfs. nochmal genauer hinschauen sollte. Es muss nicht zwangsläufig eine zusätzliche Vergütung stattfinden, wenn jemand diese Arbeit übernimmt. Aber diese Person benötigt Zeit um der Aufgabe gerecht zu werden und kann dann nicht produktiv tätig sein. Ausserdem fühlen sich die Kollegen schnell unwohl, wenn der bisher beliebte Mitarbeitende “zur Kontrolle” erscheint. Dazu genießt der interne Datenschutzbeauftragte noch 1 Jahr Kündigungsschutz nachdem die Aufgabe nicht mehr wahrgenommen wird. Darüberhinaus kann man diese Aufgabe auch nicht einfach wieder weg delegieren oder an eine andere Person übertragen. Man bindet sich also langfristig an einen Mitarbeitenden, der einen besonderen Kündigungsschutz genießt.
Anders als beim externen Datenschutzbeauftragten. Dieser kommt mit einem besonderen Blick für Verstöße gegen den Datenschutz in Ihrer gewohnte Umgebung. Er ist nicht “Betriebsblind” und erfahrungsgemäß fühlt sich durch Hinweise von ihm auch niemand vor den Kopf gestoßen. Er genießt keinen besonderen Kündigungsschutz und kann ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Dafür hat der externe Datenschutzbeauftragte natürlich eine Kostennote. Andererseits spart er Zeit für die wichtigste Resource in Ihrem Unternehmen: Ihre Mitarbeitenden. Und zu guter Letzt, müssen Sie auch die Kosten für Fortbildungen, Rezertifizierungen und Ausbildungsmaßnahmen bei einem externen Datenschutzbeauftragten nicht übernehmen.

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Beachten Sie bitte, dass wir keine Rechtsberatung oder rechtliche Prüfung anbieten. Dies ist Anwälten vorbehalten. Wir unterstützen Sie jedoch gern bei der DSGVO-konformen Gestaltung Ihrer IT.

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