Über Google Fonts werden vom US-amerikanischen Konzern Google weit über 1000 Schriftarten in Form von freien Lizenzen zur Verfügung gestellt. Gerade Webseitenbetreiber greifen gerne auf dieses Tool zurück. Es ist frei von Lizenzgebühren und das ist ein gewichtiges Argument. Ein vorhandener Nachteil, der in der Vergangenheit ausgeblendet und verdrängt wurde, ist die Serververbindung zu Google LLC in den USA. Von dort werden Schriften nachgeladen. Zumindest besteht dieser Nachteil dann, wenn die Schriften online eingebunden und nicht zuvor heruntergeladen und auf dem eigenen Webserver bereitgestellt werden. Fakt ist: Die IP-Adresse des Webseitennutzers wird an Google in die USA übertragen. Die USA sind bekanntlich kein EU-Land, sondern werden in Sachen Datenschutz als unsicherer Drittstaat betrachtet.
Nun hat das Landgericht München die Online-Nutzung von Google Fonts verboten. Begründung: Personenbezogene Daten werden unerlaubt an Google in die USA weitergegeben. Durch die Weitergabe der IP-Adresse des Webseitenbesuchers verletzte der Seitenbetreiber nach Auffassung der Richter das Recht des Klägers auf informelle Selbstbestimmung. Eine Rechtsgrundlage oder eine Einverständniserklärung habe es nicht gegeben. Folge: Dem Webseitennutzer wurde ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 Euro zugesprochen.