Wichtige Änderungen für Webseitenbetreiber

Mit etwas Verspätung

und ohne Filmzitat kommt unsere Infomail in diesem Monat daher. Grund dafür ist, dass wir das Thema kurzfristig aus aktuellem Anlass geändert haben. Wieder einmal sind Gesetze geändert worden und wieder einmal wurde die Öffentlichkeit, hier insbesondere Unternehmer, nicht ausreichend informiert. Die Abmahnanwälte lauern schon wieder in ihren Löchern und erarbeiten eine Strategie um Geld zu drucken.

TMG abgelöst durch DDG

Bereits am 14. Mai 2024 ist das DDG (Digital-Dienste-Gesetz) in Kraft getreten und ergänzt nicht nur den Digital-Service-Act, sondern löst das TMG (Tele-Medien-Gesetz) ab. Ganz nebenbei  hat es das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Dateschutzgesetz) umbenannt, mit weitreichenden Folgen für Webseitenbetreiber. Doch dazu gleich mehr. Im DDG ist jetzt auch das NetzDG (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) verankert. Webseitenbetreiber sollten jetzt ihr Impressum auf notwenige Änderungen prüfen lassen, damit sie nicht abgemahnt werden. Allein die Nennung “nach §5 TMG” sichert Ihnen einen Platz im Interessenverbund der Abmahnanwälte.

Das TTDSG wird zum TDDDG

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (kurz TTDSG) wurde umbenannt zum TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Was zunächst wie eine redaktionelle Änderung aussieht, hat Folgen für Ihre Datenschutzerklärung. Diese muss nun geprüft und korrigiert werden, da sie ansonsten nicht mehr den rechtlichen Vorschriften entspricht.

Gerne prüfen und korrigieren wir Ihr Impressum, sowie Ihre Datenschutzerklärung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf!

Da wir ohnehin wieder einmal mit erhobenem Zeigefinger durch das WWW rennen, möchten wir noch einmal daran erinnern das am 14. Februar 2024 der DSA (Digital Service Act) in Kraft getreten ist und sich hieraus ebenfalls Änderungen der Datenschutzerklärung ergeben. Wenn also noch nicht geschehen ist jetzt der richtige Zeitpunkt einmal den Frühjahrsputz auf die Webseite auszudehenen und dort wieder für den korrekten rechtlichen Rahmen zu sorgen. 

Warum ein Disclaimer keine gute Idee ist

Wo wir gerade bei rechtlichem Rahmen sind können wir auch gleich den Irrglauben an einen Disclaimer beseitigen. Wenn Sie unsere Webseite genau betrachten werden Sie sehen, dass wir keinen Disclaimer haben. Und das aus gutem Grund.

Was ist ein Disclaimer?

Das Wort Disclaimer kommt aus dem Englischen und wird zu deutsch als Haftungsausschluss benannt. Da er auf einigen Websites nach wie vor zu finden ist, glauben viele, dass ein Disclaimer zu einer rechtssicheren Website gehört. Schließlich soll er ja die zivilrechtliche Haftung für beispielsweise fremde Inhalte abstreiten. Aber ein Disclaimer ist rechtlich weder verpflichtend noch ist er offizieller Bestandteil eines Impressums. Und noch wichtiger: Ein pauschaler Haftungsausschluss ist selten möglich und führt daher oftmals ins Leere.

Wofür werden Disclaimer verwendet?

Ein Haftungsausschluss (Disclaimer) suggeriert die Vorstellung, die Haftung für fremde Inhalte begrenzen und gleichzeitig eigene urheberrechtliche Ansprüche an Inhalten der Website absichern zu können. Ein pauschaler Haftungsausschluss ist i.d.R. unzulässig. Ansprüche aus dem Urheberrecht bei unberechtigter Nutzung oder Vervielfältigung durch Dritte bestehen automatisch mit Schöpfung. Viele Disclaimer geben folglich nur die aktuelle Rechtslage wieder, aber bieten keinen Mehrwert für den Verwender. 

Verwenden Sie unbedacht kopierte Disclaimer oder Muster aus dem Internet, kann es für Sie teuer werden. Enthalten Disclaimer unzulässige Formulierungen sind diese im schlimmsten Fall nicht nur unwirksam, sondern können auch abgemahnt werden.

Was Sie tun können um sich rechtlich abzusichern

Checken Sie Ihre Website regelmäßig auf Schwachstellen. Führen externe Links noch zu den beabsichtigten Inhalten oder haben sich die Inhalte verändert? Geht der Link vielleicht sogar ins Leere? Sind Sie unsicher, ob die verlinkten Inhalte rechtlich problematisch sind, entfernen Sie die Links vorsichtshalber. Wollen Sie auf die Verlinkung fremder Inhalte nicht verzichten, sollten Sie diese zum einen als fremde Inhalte kennzeichnen und zum anderen mit Datum und Uhrzeit der Einbindung auf Ihrer Website versehen. So können Sie sich bei Inhaltsänderungen vom Inhalt distanzieren. 

Als Diensteanbieter nach dem DDG  sind Sie zwar für eigene Inhalte auf Ihrer Website verantwortlich, Sie sind jedoch nicht verpflichtet, fremde übermittelte oder gespeicherte Informationen zu überwachen oder nach illegalen Inhalten zu forschen. Erlangen Sie jedoch Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, können Sie auch diesbezüglich haften.

Kurz und knapp: Entfernen Sie Links mit rechtswidrigen Inhalten daher so schnell wie möglich von Ihrer Webseite.

Wann haben Sie Ihre Rechtstexte zuletzt aktualisiert? Das einmalige Erstellen einer Datenschutzerklärung z.B. ist oftmals nicht ausreichend, da sich die Rechtslage, wie aktuell geschehen, immer wieder ändert.

Wenn Sie eine Website geschäftsmäßig betreiben, sind Sie gemäß dem Digitale-Dienste-Gesetz dazu verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen. Diese Anbieterkennzeichnung dient dazu, dass Ihre Kunden wissen, mit wem sie es zu tun haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflicht zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung nicht mit der Impressumspflicht zusammengefasst werden darf. Beide sollten auf separaten Unterseiten eingebunden und im Footer Ihrer Website verlinkt werden. In der Datenschutzerklärung informieren Sie Ihre Nutzer über die Datenverarbeitungen auf Ihrer Website. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

WICHTIG!

Ein Disclaimer wird verwendet, um sich von Inhalten zu distanzieren. In der Vergangenheit wurde jedoch festgestellt, dass einzelne Passagen auch zum Nachteil des Verwenders ausgelegt werden können. Eine umfassende Distanzierung von allen verlinkten Inhalten könnte darauf hinweisen, dass man sich bewusst ist, dass möglicherweise rechtswidrige Inhalte verlinkt sind.

Gern stehen wir Ihnen zu diesen und anderen Themen mit Rat und Tat zur Seite. Über einen Wartungsvertrag können wir Ihre Webseite z.B. ständig aktuell halten und rechnen diese Leistung pauschal mit Ihnen monatlich ab. So kommen Sie nicht in die Verlegenheit sich rechtfertigen zu müssen. Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt zu uns auf.

Mit erhobenem Zeigefinger wink
Oliver Buda

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