Seit Anfang November 2024 ist es so weit: Das Bundeszentralamt für Steuern beginnt mit der Vergabe der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Unternehmen stehen somit vor einer bedeutenden Veränderung. Die Wirtschafts-ID wird zur Pflichtangabe im Impressum, sobald sie vergeben wurde. In diesem Artikel erläutern wir, was Unternehmen erwartet und welche spezifische Bedeutung diese neue Pflichtangabe hat.
Impressum
Wichtige Änderungen für Webseitenbetreiber
Mit etwas Verspätung und ohne Filmzitat kommt unsere Infomail in diesem Monat daher. Grund dafür ist, dass wir das Thema kurzfristig aus aktuellem Anlass geändert haben. Wieder einmal sind Gesetze geändert worden und wieder einmal wurde die Öffentlichkeit, hier insbesondere Unternehmer, nicht ausreichend informiert. Die Abmahnanwälte lauern schon wieder in ihren Löchern und erarbeiten eine …