Online-Nutzung von Google Fonts verboten

  • Veröffentlicht am
  • Veröffentlicht unter IT Service

Über Google Fonts werden vom US-amerikanischen Konzern Google weit über 1000 Schriftarten in Form von freien Lizenzen zur Verfügung gestellt. Gerade Webseitenbetreiber greifen gerne auf dieses Tool zurück. Es ist frei von Lizenzgebühren und das ist ein gewichtiges Argument. Ein vorhandener Nachteil, der in der Vergangenheit ausgeblendet und verdrängt wurde, ist die Serververbindung zu Google LLC in den USA. Von dort werden Schriften nachgeladen. Zumindest besteht dieser Nachteil dann, wenn die Schriften online eingebunden und nicht zuvor heruntergeladen und auf dem eigenen Webserver bereitgestellt werden. Fakt ist: Die IP-Adresse des Webseitennutzers wird an Google in die USA übertragen. Die USA sind bekanntlich kein EU-Land, sondern werden in Sachen Datenschutz als unsicherer Drittstaat betrachtet.

Nun hat das Landgericht München die Online-Nutzung von Google Fonts verboten. Begründung: Personenbezogene Daten werden unerlaubt an Google in die USA weitergegeben. Durch die Weitergabe der IP-Adresse des Webseitenbesuchers verletzte der Seitenbetreiber nach Auffassung der Richter das Recht des Klägers auf informelle Selbstbestimmung. Eine Rechtsgrundlage oder eine Einverständniserklärung habe es nicht gegeben. Folge: Dem Webseitennutzer wurde ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 Euro zugesprochen.

Wir bieten Ihnen an, Ihre Webseite zu überprüfen und wenn nötig den Missstand zu beseitigen ohne das Design Ihres Webauftritts zu ändern! Bitte kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Angebot!

BSI bestätigt, iOS und iPadOS sind sicher

  • Veröffentlicht am
  • Veröffentlicht unter IT Service, News

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat mit Meldung vom 5. Oktober 2022 bestätigt, dass iOS und iPadOS und insbesondere die darauf installierten First-Party-Apps Mail, Kalender und Kontakte auch für die Verarbeitung von Verschlusssachen der Kategorie „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) geeignet sind.

Eine sichere Digitalisierung gelingt dann besonders gut, wenn bei der Entwicklung von IT-Produkten Informationssicherheit von Anfang an mitgedacht wird. Wir betrachten das vorliegende Prüfungsergebnis zur Plattformsicherheit der iOS- und iPadOS-Geräte als wichtigen Meilenstein. Die Freigabe von handelsüblichen Produkten für die Verarbeitung von Informationen mit besonderen Schutzbedarf ist ein Novum, aus dem sich zukünftig schnell und kostengünstig maßgeschneiderte mobile Lösungen für eine sichere Digitalisierung ableiten lassen.

– Anne Schönbaum – BSI

Das BSI gibt damit auch iPhones und iPads für den Einsatz in Bundesbehörden frei. Allerdings muss die Anbindung weiterhin über VPN erfolgen und auf den  Geräten sollte ein MDM (Mobile-Device-Management) zum Einsatz kommen.

Anknüpfend an dieses Ergebnis hat das BSI mit Apple eine Fortführung dieser Zusammenarbeit vereinbart. Zukünftige Versionen von iOS und iPadOS werden nun regelmäßig einer Prüfung durch das BSI unterzogen. 

Quelle: BSI

BCF Theme von aThemeArt – proudly powered by WordPress.
NACH OBEN